AUT berät über die Friedhofserweiterung in Busenbach
von CDU Fraktion
Ausgleichsmaßnahmen wurden festgelegt
Die Planungen zur Friedhofserweiterung in Busenbach laufen seit 2017. Bereits im September 2021 hatte der Gemeinderat die grundsätzliche Entscheidung zur Erweiterung in zwei Bauabschnitten gefällt.
Inzwischen waren 4 verschiedene Planungsbüros mit den notwendigen Untersuchungen zum Artenschutz, zum Grünordnungsplan, dem Bodengutachten und der Oberflächenwasserregulierung befasst. Nun wurden die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen und Festsetzungen des Bebauungsplans im AUT vorgestellt und beschlossen. Die Maßnahmen betreffen das Anbringen von vier Nistkästen für den Haussperling, das Herstellen von Ansiedelungsflächen für die Zauneidechse nordwestlich der geplanten Friedhofserweiterung auf dem Gelände der Gärtnerei sowie die Bepflanzung von Ausgleichshabitaten für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling im Gewann „Brünnliswiesen“. Zuletzt ist noch eine Ersatzfläche für den Wegfall der „Magere Flachland-Mähwiesen“ im Gewann „Hatzenwiesen“ vorgesehen.
Nun muss noch der Gemeinderat abschließend zustimmen, bevor die Offenlage für die Bürgerschaft stattfinden kann.
Parkplätze und Wirtschaftsweg werden diskutiert
Unser Kollege Joachim Lauterbach sprach die angespannte Parkplatzsituation bei Beerdigungen an. Er hat angeregt, zusätzliche Parkplätze gegenüber der Erweiterungsfläche auf dem gemeindeeigenen Grundstück vorzusehen. Dies fand einhellige Zustimmung. Eine entsprechende Überprüfung wurde vom Bürgermeister zugesagt.
Eine längere Diskussion entwickelte sich auf die Nachfrage, ob der heutige Fuß-, Rad- und Wirtschfatsweg hinter dem „Neuen Heubusch“ mit Zugang zum Wohngebiet später noch benutzt werden kann. Dies wurde von der Gemeindeverwaltung bestätigt.
Insbesondere bei der Umsetzung des 2. Bauabschnitts wäre dieser Bereich betroffen. Die heute gewohnten rückwärtigen Zugänge zu den westlich angrenzenden Wohnbaugrundstücken und zu den direkt angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wären nach dem aktuell vorgelegten Plan dann von der Friedhofstraße aus nicht mehr möglich. Eine rege Suche nach Alternativen (z. B. Zugang über den Holunderbusch) schloss sich an. Da nicht allen Anwesenden die aktuelle Wegeführung präsent war, wurde von der Verwaltung zugesichert, sich die Situation nochmals genau anzuschauen und dem AUT erneut Vorschläge zu unterbreiten.
Vorschriften für Dachbegrünungen wurden angepasst
In den jüngeren Bebauungsplänen (Im neuen Heubusch, Rück I, Rück II) gibt es eine Vorschrift zur Begrünung von Flach- und Pultdächern. Seit Mai 2022 wurde allerdings die Landesbauordnung (LBO) geändert. Demnach sind Bauherren verpflichtet, auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Nun galt es, diese beiden widersprüchlichen Regelungen in Einklang zu bringen.
Der AUT hat der vorgeschlagenen Vorgehensweise des Baurechtsamtes zugestimmt, zukünftig von der Pflicht zur vollständigen Dachbegrünung zugunsten der Errichtung von PV-Modulen auf dem Dach zu befreien. Jedoch gilt diese Befreiung für PV-Anlagen nur für die Bereiche, die nicht begrünt werden können.
Alle anderen Bereiche des Daches sind weiterhin gemäß den Festsetzungen der Bebauungspläne zu begrünen.
Ihre CDU-Gemeinderatsfraktion
Roland Bächlein, Hildegard Schottmüller, Alexander Kraft, Thomas Kunz, Joachim Lauterbach