
Entlastungen für Privathaushalte
von Hildegard Schottmüller / MdL Neumann-Martin
Entlastungen für Privathaushalte:
Ab 8. Mai können Härtefallhilfen bei Öl-, Gas-, Pellet- u. a. Heizungen beantragt werden
Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks heizen, können ab 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Darüber informierte die Landtagsabgeordnete Christine Neumann-Martin und betont: „Die Regierung in Berlin hat die Länder lange warten lassen. Ich bin froh, dass wir nun die Hilfen endlich umsetzen können und alle Heizungsbesitzer entlasten.“
Die Härtefallhilfe kann ab 8. Mai 2023 über ein Online-Portal beantragt werden. Ausführliche Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg unter https://um.baden-wuerttemberg.de/de/startseite. Dort werden auch Fragen zum Verfahren beantwortet und das Antragsformular ist verlinkt unter https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/fragen-und-antworten-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte.
Auch Papieranträge sind möglich. Zum Start des Antragsverfahrens am 08.05.2023 wird eine Telefon-Hotline geschaltet, über die Private ohne Internetzugang den Antrag in Papierform anfordern können.
Allerdings geht die Online-Bearbeitung am schnellsten!
Über einen Online-Rechnerhttps://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ kann man ermitteln, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
Antragsberechtigt sind Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Die Mittel stammen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, den der Bund Ende 2022 für private Haushalte neben den Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme mit 1,8 Mrd. € als Härtefallregelung zur Entlastung bei Nutzung von nicht leitungsgebundenen Brennstoffen beschlossen hatte. Den Ländern hat der Bund die Antragstellung und Abwicklung der Hilfen übertragen. Baden-Württemberg stehen 235 Mio. € zur Verfügung. Ein Antrag auf Härtefallhilfen kann bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.
Text: Hildegard Schottmüller/MdL Neumann-Martin