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CDU-Antrag zu TOP 2 am 19.0.2023 - Kaufabsichtserklärung für das Grundstück des Eistreffs

von CDU Fraktion

Situation und Begründung:

Die Entscheidung über die gegenüber der Gemeinde geäußerte Kaufabsicht der Firma Agilent Technologies vom 01.06.2023 und das Schreiben der Eistreff Waldbronn gGmbH vom 07.06.2023 mit der Bitte um Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung für den „Eistreff“ bewirkt eine Neubetrachtung der aktuellen Situation.

Es ist uns wichtig, der Firma Agilent als einem der größten Arbeitgeber in Waldbronn eine Entwicklungsperspektive zu geben. Diese Möglichkeit bietet eine Veräußerung des Eistreffs. Durch einen Verkauf generiert die Gemeinde Verkaufserlöse und hat damit eine wirksame Option für den Haushalt.

Dass Agilent den Bedarf an Grundstücksflächen geäußert hat, werten wir als ein sehr positives Signal für den Standort Waldbronn. Wir sehen auch einen Vorrang für Agilent als Arbeitgeber mit der Aussicht auf Erweiterung und Schaffung von weiteren Arbeits- plätzen in und für Waldbronn(er) sowie für die Erzielung von Gewerbesteuer.

Die Firma Agilent bekundet im Schreiben vom 01.06.2023 „grundsätzliches Interesse am Erwerb des Eistreff-Geländes“, „vorstellbar im Verlauf des Jahres 2026“. Eine ver- bindliche Zusage könne erst durch vertragliche Einigung erfolgen, die unter Vorbehalt der Zustimmung der Konzernzentrale steht, erklärt der Geschäftsführer.

Aufgrund der noch vagen Zeitschiene, dass der Bedarf von Agilent voraussichtlich erst ab 2026 ff. besteht, sehen wir allerdings für eine Kündigung des Vertrages mit der Eis- treff gGmbH aktuell noch keine zeitliche Notwendigkeit. Es besteht ein ungekündigter rechtskräftiger Vertrag zwischen Gemeinde und Eistreff Waldbronn eGmbH, dessen fünfjährige Vertragslaufzeit am 30.09.2025 endet und in dem vereinbart ist, dass eine etwaige Fortführung des Vertrags bis zum 30.09.2024 getroffen und vereinbart wird. Damit gibt es aktuell und bis Ende September 2024 diesbezüglich keinen Entschei- dungszwang.

Deshalb muss zunächst mit Agilent Technologies verhandelt werden. Wenn Agilent Technologies keinen Kauf schriftlich und verbindlich mit der Gemeinde vereinbart, kann der Vertrag mit der Eistreff Waldbronn gGmbH bis zu der im Mietvertrag gesetz- ten Frist 30.09.2024 um eine definierte Laufzeit nach dem 30.09.2025 vertraglich neu geregelt werden.

Damit vermeiden wir einen Leerstand des Gebäudes und die besondere Freizeitattrak- tion Eistreff kann noch länger bestehen bleiben.
Die CDU-Gemeinderatsfraktion beantragt deshalb folgende Änderung des Beschluss- vorschlags:

Ziffer 1.

1. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, mit Agilent Technologies Verkaufsverhandlungen über das Grundstück Eistreff mit dem Ziel einer Veräuße- rung zu führen.

Ziel der zeitnahen ernsthaften Gespräche mit der Leitung von Agilent ist eine ver- bindliche Absichtserklärung (LOI = letter of intent) mit verbindlicher Kaufabsicht des „Eistreff-Geländes“. Hierbei sind zu definieren:

  • konkrete Fläche in m2 mit Planmarkierung

  • Übergabe des Geländes mit bestehendem Eistreffgebäude zum Preis von xy € oder

  • Übergabe des Gelände nach Beseitigung Eistreffgebäude zum Preis von xy €

  • Jahr des Eigentumsübergangs 2026

  • Vertrag muss bis Mitte 2024 unterschriftsreif sein.

  • Ist dies so zu realisieren, ergibt sich daraus die Aufhebung des Vertrags zwischen Gemeinde Waldbronn und Eistreff Waldbronn eGmbH bis zum 30.09.2024 und damit das Schließen des Eistreffs zum 30.09.2025.

    Ziffer 2.

2. Der Gemeinderat beschließt für den Fall, dass es bis Mitte 2024 nicht zu einer ver- bindlichen vertraglichen Verkaufsregelung mit Agilent Technologies kommt, dass die Gemeinde Waldbronn fristgerecht vor dem 30.09.2024 Gespräche mit der Eistreff Waldbronn gGmbH wegen Verhandlung eines Neuvertrages führt. Der aktuelle Miet- vertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren ist zu kündigen. Vor dem Hintergrund des von der Aufsichtsbehörde geforderten Haushaltssicherungskonzepts ist die Garantie zu vereinbaren, dass der Gemeinde Waldbronn keine Kosten beim Weiterbetrieb des Eistreffs entstehen, auch nicht für Instandhaltung und Reparaturen (bisher bis zu 25.000 € jährlich).