
Stellungnahme CDU–Fraktion in der GR Sitzung vom 19.07.2023
von CDU Fraktion
Wie aus der Tagesordnung zu entnehmen ist, stehen heute gleich mehrere wichtige Entscheidungen an. Es sind auch keine einfachen Entscheidungen, die heute von uns GR erwartet und gefordert werden. Dementsprechend haben wir uns in der CDU Fraktion ausführlich darüber ausgetauscht und beraten.
Wie allseits bekannt und mehrfach berichtet, haben wir in Waldbronn ein finanzielles Problem. Konkret weist die mittelfristige Finanzplanung ein hohes Defizit von rd.
17 Mio. € minus aus!!
Dieses Defizit kann mit den zu erwartenden Einnahmen auch nicht ausgeglichen werden. Die Folge ist, dass das Landratsamt Karlsruhe die Aufgabenerfüllung der Gemeinde Waldbronn als „aktuell gefährdet“ ansieht und eine zwangsweise Verwal- tung durch die Kommunalaufsicht droht. Die Rechtsaufsichtsbehörde fordert bekann- termaßen ein Haushaltsicherungskonzept mit dem Ziel, zu belegen, wie unsere Ge- meinde ihre „Haushaltswirtschaft so planen und führen möchte, dass die stetige Auf- gabenerfüllung gesichert ist (§ 77 Abs. 1 GemO)“. Soweit die bekannten Fakten.
Heute Abend geht es nun in einem ersten Schritt darum, Maßnahmen zu beraten und zu beschließen, welche sowohl kurz-, als auch mittel- und langfristig eine finanzielle Verbesserung der Haushaltslage bewirken. Wie Sie alle versichert sein können, haben wir uns in der CDU-Fraktion als auch in der Haushaltsstrukturkommission dieser wichtigen Aufgabe gestellt. Für die nun hier zu entscheidenden Maßnahmen fan- den auch innerhalb unserer Fraktion intensive Beratungen statt. Daher kann ich Ihnen, geschätzte Bürgerinnen und Bürger, versichern, dass wir uns die Entschei- dungen zu den jeweiligen Einrichtungen und Maßnahmen nicht leichtgemacht haben. Wir hoffen, unsere Entscheidung zum Wohle aller Bürger und für eine zukunftsfähige Entwicklung unserer Gemeinde zu treffen.
TOP 2: Eistreff
Bei der Entscheidung zu dem Top „Verkaufsabsichtserklärung Eistreff“ haben wir versucht, eine möglichst objektive Entscheidung zu finden, auch wenn uns dies schwierig ist. Sie können sich sicher vorstellen, dass wir als Waldbronner Bürger, wie auch unsere Familien, Kinder, Enkel oder auch Freunde und Bekannte, diese Einrichtung Eistreff nutzen bzw. besuchen. Auch sind wir uns bewusst, dass der Eistreff ein „Leuchturm“ in der Region und für unsere touristische Attraktivität ist. Die Besucherzahlen in der vergangenen Saison lassen zudem auf großes Interesse und Bekannt-heit weit über Waldbronn hinaus schließen. Bei der Attraktion handelt es sich aber um eine freiwillige Einrichtung, die mit Blick auf die Pflichtausgaben auf dem Prüfstand steht.
Wie viele der Anwesenden sicher wissen, stand eine Schließung der Einrichtung bereits mehrfach an, zuletzt im Jahre 2020. Grund hierfür waren seit jeher die hohen Defizite beim Betrieb. Der damals neu gegründeten Betreibergesellschaft, welche den Betrieb der Einrichtung für zunächst 5 Jahre befristet übernahm, ist es gelungen, Eislaufvergnügen in Waldbronn weiterhin zu ermöglichen. Bei dem damaligen GR- Beschluss für den Weiterbetrieb gaben auch Mitglieder unserer Fraktion dem Vorhaben ihre Zustimmung und das Vertrauen. Dank dem großartigen und lobenswerten Engagement der Betreibergesellschaft ist es seither noch möglich, die Einrichtung weiter zu betreiben. Hierfür sprechen wir allen Mitgliedern, Helfern und Verantwortlichen ein Lob und unseren ausdrücklichen Dank aus.
Es ist der Betreibergesellschaft auch gelungen, das Defizit beim Betrieb deutlich zu reduzieren. Aber es besteht weiterhin ein sog. zahlungswirksames Defizit, weshalb nun wieder eine kritische Betrachtung erforderlich wurde. Neben diesem fallen auch die genannten (und gerne vernachlässigten) Beträge für die Abschreibung des Ge- bäudes an, die einen deutlichen Betrag von ca. -174,2 Tsd. € ausmacht.
Beiläufig sei auch erwähnt, dass es schon 2020 das Ziel war, dass der Betrieb nicht defizitär sein soll.
Eislaufvergnügen ist für viele Menschen ein tolles Erlebnis, es muss in der heutigen Zeit aber auch kritisch betrachtet werden. Ist diese Art der Freizeitbeschäftigung unter dem Gesichtspunkt der benötigten Energie für die Kühlung und in Zeiten steigender Energiepreise sowie dem Energiewandel mittelfristig noch zeitgemäß? Die Nutzung als Eislaufhalle findet auch lediglich an wenigen Monaten im Win- ter statt. Im Sommer steht die Halle bisher überwiegend leer.
Die Entscheidung über die gegenüber der Gemeinde geäußerte Kaufabsicht der Firma Agilent Technologies vom 01.06.2023 und das Schreiben der Eistreff Wald- bronn gGmbH vom 07.06.2023 mit der Bitte um Verhandlungen über eine Vertrags- verlängerung für den „Eistreff“ bewirkt eine Neubetrachtung der aktuellen Situation.
Es ist uns wichtig, der Firma Agilent als einem der größten Arbeitgeber in Waldbronn eine Entwicklungsperspektive zu geben. Diese Möglichkeit bietet eine Veräußerung des Eistreffs. Durch einen Verkauf generiert die Gemeinde Verkaufserlöse und hat damit eine wirksame Option für den Haushalt.
Dass Agilent den Bedarf an Grundstücksflächen geäußert hat, werten wir als ein sehr positives Signal für den Standort Waldbronn. Wir sehen auch einen Vorrang für Agilent als Arbeitgeber mit der Aussicht auf Erweiterung und Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen in und für Waldbronn(er) sowie für die Erzielung von Gewerbesteuer.
Die Firma Agilent bekundet im Schreiben vom 01.06.2023 „grundsätzliches Interesse am Erwerb des Eistreff-Geländes“, „vorstellbar im Verlauf des Jahres 2026“. Eine verbindliche Zusage könne erst durch vertragliche Einigung erfolgen, die unter Vorbehalt der Zustimmung der Konzernzentrale steht, erklärt der Geschäftsführer.
Aufgrund der noch vagen Zeitschiene, dass der Bedarf von Agilent voraussichtlich erst ab 2026 ff. besteht, sehen wir allerdings für eine Kündigung des Vertrages mit der Eistreff gGmbH aktuell noch keine zeitliche Notwendigkeit. Es besteht ein ungekündigter rechtskräftiger Vertrag zwischen Gemeinde und Eistreff Waldbronn eGmbH, dessen fünfjährige Vertragslaufzeit am 30.09.2025 endet und in dem vereinbart ist, dass eine etwaige Fortführung des Vertrags bis zum 30.09.2024 getroffen und vereinbart wird. Damit gibt es aktuell und bis Ende September 2024 diesbezüglich keinen Entscheidungszwang.
Deshalb muss zunächst mit Agilent Technologies verhandelt werden. Wenn Agilent Technologies keinen Kauf schriftlich und verbindlich mit der Gemeinde vereinbart, kann der Vertrag mit der Eistreff Waldbronn gGmbH bis zu der im Mietvertrag gesetz- ten Frist 30.09.2024 um eine definierte Laufzeit nach dem 30.09.2025 vertraglich neu geregelt werden.
Damit vermeiden wir einen Leerstand des Gebäudes und die besondere Freizeitattraktion Eistreff kann noch länger bestehen bleiben.
Die CDU-Gemeinderatsfraktion beantragt deshalb folgende Änderung des Beschlussvorschlags:
Ziffer 1.
1. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, mit Agilent Technologies Verkaufsverhandlungen über das Grundstück Eistreff mit dem Ziel einer Veräußerung zu führen.
Ziel der zeitnahen ernsthaften Gespräche mit der Leitung von Agilent ist eine ver- bindliche Absichtserklärung (LOI = letter of intent) mit verbindlicher Kaufabsicht des „Eistreff-Geländes“. Hierbei sind zu definieren:
konkrete Fläche in m2 mit Planmarkierung
Übergabe des Geländes mit bestehendem Eistreffgebäude zum Preis von xy € oder
Übergabe des Gelände nach Beseitigung Eistreffgebäude zum Preis von xy €
Jahr des Eigentumsübergangs 2026
Vertrag muss bis Mitte 2024 unterschriftsreif sein.
Ist dies so zu realisieren, ergibt sich daraus die Aufhebung des Vertrags zwischen Gemeinde Waldbronn und Eistreff Waldbronn eGmbH bis zum 30.09.2024 und damit das Schließen des Eistreffs zum 30.09.2025.
Ziffer 2.
1. Der Gemeinderat beschließt für den Fall, dass es bis Mitte 2024 nicht zu einer ver- bindlichen vertraglichen Verkaufsregelung mit Agilent Technologies kommt, dass die Gemeinde Waldbronn fristgerecht vor dem 30.09.2024 Gespräche mit der Eistreff Waldbronn gGmbH wegen Verhandlung eines Neuvertrages führt. Der aktuelle Mietvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren ist zu kündigen. Vor dem Hintergrund des von der Aufsichtsbehörde geforderten Haushaltssicherungskonzepts ist die Garantie zu vereinbaren, dass der Gemeinde Waldbronn keine Kosten beim Weiterbetrieb des Eistreffs entstehen, auch nicht für Instandhaltung und Reparaturen (bisher bis zu 25.000 € jährlich).
TOP 3: VHS
Bei der VHS handelt es sich ebenfalls um eine sog. „freiwillige“ Leistung, die seit Jahren einen erheblichen Fehlbetrag aufweist (Anm. 2023 wird mit ca. 311 Tsd. € kalku- liert). Die Haushaltsstrukturkommission befasste sich daher bereits zu früherer Zeit damit, verschiedene Möglichkeiten für einen Weiterbetrieb oder auch eine Schließung zu prüfen.
Die Verwaltung unternahm diesbezüglich Anfragen bei verschiedenen VHS und erörterte die Bereitschaft einer möglichen Kooperation oder Zusammenarbeit. Als letztes Mittel sollte auch eine Schließung der Einrichtung final geprüft werden.
Die mit der VHS Ettlingen nun gefunden Lösung einer Kooperation ist eine Möglich- keit, die Ausgaben für Waldbronn zu senken und weiterhin eine Erwachsenenbildung und VHS-Kurse in Waldbronn anbieten zu können. Allerdings muss die Gemeinde hierfür diverse Zugeständnisse machen. So entfällt der Name VHS Waldbronn. Die bisher genutzten Räume der VHS werden kostenfrei der VHS Ettlingen überlassen und für den zusätzlichen Personalbedarf der VHS Ettlingen wird ein Zuschuss von 30 T€ in den nächsten drei Jahren fällig.
Die beabsichtigte Kooperation bringt zwar diverse Einsparungen beim Personal und zusätzliche Möglichkeiten, die Räume der VHS eigenständig zu vermarkten, allerdings liegen die Einsparungen in den ersten Jahren deutlich unter den Erwartungen.
Dennoch sehen wir in der Kooperation mit der VHS Ettlingen eine Chance für einen Weiterbetrieb, damit für die Walbronner Bürgerinnen und Bürger diese freiwillige Einrichtung erhalten bleibt und auch in Waldbronn weiterhin ein breites Angebot an Kursen angeboten werden kann. Auch besteht zukünftig kein wirtschaftliches Risiko mehr. Und wir haben in Waldbronn weiterhin eine VHS, die als freiwillige Einrichtung
die Bildung, Kenntnisse und Fähigkeiten unserer Einwohnerinnen und Einwohner
vom Kleinkind bis zu betagten Menschen anregt und fördertdie schulische Bildung erweitert und die berufliche Fort- und Weiterbildung stärkt.
➔ Somit stimmt die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zu, den VHS-Betrieb an die Stadt Ettlingen abzugeben und eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Ettlingen abzuschließen, in der fixiert ist, dass in Waldbronn vor Ort weiter- hin das Bildungsangebot einer Volkshochschule verfügbar ist. In der Befristung dieser Vereinbarung vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 sehen wir die Möglichkeit zu prüfen, wie sich die Zusammenarbeit bewährt.
➔ Gleichzeitig regen wir an, das Kursangebot weiterzuentwickeln für spezielle The-
men neu zu orientieren und „breiter“ aufzustellen, z. B.:
− berufliche Fort- und Weiterbildung, z. B. für ErzieherInnen, Pflegekräfte bzw. medizinische Therapieberufe, Betreuer/Trainer/Übungsleiter kultureller Vereine (Musik; Gesang, Sport...)
− Kursangebote für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die sozial-caritativ zum Einsatz kommen (Tagespflege, Begleitung sozial-isolierter, vereinsamter, ggf. dementer Menschen, z. B. in Kooperation mit Caritas, Diakonie, AWO oder ähnlichen Wohlfahrtsverbänden oder ggf. dem Landkreis)
− Inhaltliche Arbeit von Berufs- und Fachverbänden, Gemeinde, Landkreis, Kirchen, Vereinen.
− Sicher gelingt es der erfahrenen Leitung der VHS Ettlingen, vieles davon umzusetzen und
Fördermittel für genannte „neue“ Aufgabenbereiche zu nutzen.
TOP 4: Schulkindbetreuung Gebühren
Die Gebühren für die Kernzeit- und Hortbetreuung sind seit Jahren unterhalb des vom GR vorgesehenen Kostendeckungsgrades. Dies bedingte zum Teil die in den letzten Jahren stetig gestiegenen Personalkosten, welche nicht 1 : 1 an die Eltern weitergegeben wurden. Das jährliche Defizit ist hier je Einrichtung sechsstellig und beträgt aktuell zwischen 150 Tsd. € (Waldschule) und 245 Tsd. € ASS (195 Tsd. € AF).
Dieses hohe Defizit bedingt eine unumgängliche Anpassung der Beitragssumme. Die nun von der HSK und dem Sozial- und Verwaltungsausschuss gewählten Beitragserhöhungen von + 25 % sind ein hoher Betrag für die Gebühren, aber aufgrund von versäumter Anpassung und der aktuellen Finanzlage der Gemeinde leider erfor- derlich.
➔ Die CDU Fraktion spricht sich geschlossen für die Gebührenanpassung aus.
TOP 5: Vereinsförderung
Die konsequentere und einheitliche Anwendung nach der Vereinsförderrichtlinie soll unseren Vereinen eine nachvollziehbare und einheitliche Unterstützung gewähren.
Uns ist bewusst, dass die Vereine auch weiterhin eine Unterstützung durch die Gemeinde erfahren müssen und auch benötigen. Dieser möchten wir uns nicht verwehren und ausdrücklich auch dafür einstehen. Denn die Vereine bilden den wesentlichen Teil des kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Geschehens in Waldbronn ab.
Allerdings besteht eine zu uneinheitliche Anwendungspraxis, welche auch unter den Vereinen teilweise kritisch betrachtet wird.
Der nun vorliegende Beschluss zur Festlegung und Bestätigung von Grundsätzen für die Vereinsförderung soll für eine einheitlichere Anwendung sorgen und zu Kosteneinsparungen führen. Diesen Anspruch erfüllen die im Beschlussvorschlag Ziffer 1. und 2. beschriebenen Festlegungen und Grundsätze nicht.
Denn: Eine gezielte und gerechte Vereinsförderung wird dadurch nicht erreicht. Deshalb können wir dem Beschluss in dieser Form nicht zustimmen.
Wir fordern eine gezielte und gerechte Vereinsförderung und stellen deshalb vor Festlegung der Grundsätze für die Vereinsförderung folgenden
Antrag:
Die CDU-Fraktion beantragt, dass seitens der Verwaltung folgende Punkte geklärt werden:
Zukunftsfeste und transparente Aktualisierung der Vereinsförderrichtlinien.
Aktueller Überblick aller eingetragenen Vereine in Waldbronn zum Stichtag 01.07.2023 mit Vereinszweck laut Satzung, Mitgliederbestand, Vorstand und Kontaktdaten.
Was nutzt der jeweilige Verein an Gelände, Immobilien (Gebäude, Räume, Gerätschaften und welche) aus Gemeindeeigentum?
Zu welchen Konditionen werden solche Gelände, Gebäude, Räume, Geräte genutzt (Pacht, Miete, Gebühren pro Jahr)?
Welche Kosten für Wasser, Abwasser, Energie, ggfs. Instandhaltung und Pflege leistet die Gemeinde bei fortlaufender Nutzung solcher Gelände, Ge- bäude, Räume, Geräte für jeweiligen Verein pro Jahr?
Welche finanzielle Förderung, in welcher Höhe und wofür bekommt der Verein bisher pro Jahr von der Gemeinde?
Bei der Bearbeitung dieser Zusammenfassung wirken die Vereine wahrheitsgemäß mit. Die Umfrage soll im August 2023 gestartet werden. Die Bearbeitungsfrist ist bis Ende Oktober 2023 festzulegen. Bei Nicht-Mitwirken verzichtet der Verein auf weitere kommunale Förderung.
TOP 6: Streichung des freien halben Tages am Fastnachtsdienst für Beschäftigte der Gemeinde Waldbronn
Dem traditionell jährlich stattfindenden Waldbronner Faschingsumzug messen wir einen kulturellen Stellenwert für die Gemeinde Waldbronn und das karnevalistische Brauchtum bei. Trotz der über die Jahre stetig steigenden Kosten haben wir uns bereits im vergangenen Jahr in einer dafür anberaumten Sondersitzung für den Fortbestand des Fastnachtsumzugs ausgesprochen. Bereits damals war klar geäußert worden, dass ein halber Tag am Fastnachtsdienstag, der den Beschäftigten der Gemeinde Waldbronn gewährt wird, gestrichen werden sollte.
Wir verstehen nicht, warum das nicht bereits für den Umzug 2023 realisiert wurde. Diese Entscheidung sehen wir als Angelegenheit der Verwaltung. Sie hätte direkt umgesetzt werden können. Wie in der Beschlussvorlage steht, basiert diese Regelung auf einer Dienstanweisung ehemaliger Bürgermeister.
➔ Der halbe freie Tag am Fastnachtsdienstag für Mitarbeiter der Gemeinde Wald- bronn sollte auf jeden Fall gestrichen werden.
Deshalb stimmen wir der Beschlussvorlage zu TOP 6 zu.
TOP 7: Baurechtsamt
Die Steigerung der Baugenehmigungsgebühren, sowie der damit zu erwartenden Deckung der Personalkosten bei der Anzahl der zu erwartenden Bauanträge ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Ausgaben des Baurechtsamtes müssen sich eigenständig tragen.
Die CDU Fraktion sieht dieses Amt in Waldbronn ohnehin kritisch. Wir sind eine der wenigen Kommunen, die sich ein eigenes Baurechtsamt leisten. Zwar bestehen im Service hier große Vorteile gegenüber den Bauherren (kurze Wege, direkte Ansprechpersonen), aber aufgrund des erforderlichen Personals und der stets schwankenden Gebühreneinnahmen kann kaum ein wirtschaftlicher Betrieb erfolgen.
Mit der Erschließung von Neubaugebieten und Baugenehmigungen von großen Firmengebäuden sehen wir mittel- bis langfristig keine Möglichkeit einer Kostendeckung. Daher verfolgen wir weiter das Ziel zu prüfen, ob wir das Baurechtsamt zurück an den Landkreis Karlsruhe abgeben.
➔ Dem aktuellen Beschlussvorschlag und den damit zu erzielenden Mehreinnah- men stimmen wird von der CDU jedoch zu.