CDU-Antrag zu TOP 5 am 19.07.2023 – Vereinsförderung – Festlegung und Bestätigung von Grundsätzen
von CDU Fraktion
Situation und Begründung:
Die konsequentere und einheitliche Anwendung nach der Vereinsförderrichtlinie soll unseren Vereinen eine nachvollziehbare und einheitliche Unterstützung gewähren. Uns ist bewusst, dass die Vereine auch weiterhin eine Unterstützung durch die Ge- meinde erfahren müssen und auch benötigen. Dieser möchten wir uns nicht verweh- ren und ausdrücklich auch dafür einstehen. Denn die Vereine bilden den wesentlichen Teil des kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Geschehens in Waldbronn ab.
Allerdings besteht eine zu uneinheitliche Anwendungspraxis, welche auch unter den Vereinen teilweise kritisch betrachtet wird.
Der nun vorliegende Beschluss zur Festlegung und Bestätigung von Grundsätzen für die Vereinsförderung soll für eine einheitlichere Anwendung sorgen und zu Kostenein- sparungen führen. Diesen Anspruch erfüllen die im Beschlussvorschlag Ziffer 1. und 2. beschriebenen Festlegungen und Grundsätze nicht.
Denn: Eine gezielte und gerechte Vereinsförderung wird dadurch nicht erreicht.
Deshalb können wir dem Beschluss in dieser Form nicht zustimmen.
Wir fordern eine gezielte und gerechte Vereinsförderung und stellen deshalb vor Fest- legung der Grundsätze für die Vereinsförderung folgenden
Antrag:
Wir beantragen, dass seitens der Verwaltung folgende Punkte geklärt werden:
Zukunftsfeste und transparente Aktualisierung der Vereinsförderrichtlinien.
Aktueller Überblick aller eingetragenen Vereine in Waldbronn zum Stichtag 01.07.2023 mit Vereinszweck laut Satzung, Mitgliederbestand, Vorstand und Kontaktdaten.
Was nutzt der jeweilige Verein an Gelände, Immobilien (Gebäude, Räume, Ge- rätschaften und welche) aus Gemeindeeigentum?
Zu welchen Konditionen werden solche Gelände, Gebäude, Räume, Geräte ge- nutzt (Pacht, Miete, Gebühren pro Jahr)?
Welche Kosten für Wasser, Abwasser, Energie, ggfs. Instandhaltung und Pflege leistet die Gemeinde bei fortlaufender Nutzung solcher Gelände, Gebäude, Räume, Geräte für jeweiligen Verein pro Jahr?
Welche finanzielle Förderung, in welcher Höhe und wofür bekommt der Verein bisher pro Jahr von der Gemeinde?
Bei der Bearbeitung dieser Zusammenfassung wirken die Vereine wahrheits- gemäß mit. Die Umfrage soll im August 2023 gestartet werden. Die Bearbei- tungsfrist ist bis Ende Oktober 2023 festzulegen. Bei Nicht-Mitwirken verzichtet der Verein auf weitere kommunale Förderung.