Kommt das neue Feuerwehrhaus in den „Rothenbuckel“?
von Roland Bächlein
Diese Frage stellt sich nach der jüngsten Beratung im Gemeinderat.
Die Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat den Antrag zur Untersuchung weiterer möglicher Standort für das neue Feuerwehrhaus eingebracht.
Es waren dies die Standorte „Hotelgrundstück/Rück II“ und Gewann „Rothenbuckel“.
Bei dieser erfolgten ersten Beratung wurden aus der Mitte des Gemeinderates einige Fragen gestellt, zu der die Gemeindeverwaltung noch keine Antworten geben konnte. Es erging deshalb die Aufforderung an die Gemeinderatsfraktionen, ihre Fragen zur Beantwortung an die Gemeindeverwaltung zu richten.
Dies hat unser Fraktion ebenso wie die anderen Fraktionen inzwischen getan.
Eine Veröffentlichung unserer Fragen war leider im Amtsblatt der Gemeinde nicht mehr möglich, da in der 4-wöchigen Karenzzeit vor Wahlen im Amtsblatt keine Berichte der Fraktionen und der Parteien erlaubt sind. Wir nutzen deshalb unsere Homepage und unsere Facebook-Seite für diese Veröffentlichung.
Stellungnahme zu TOP 5 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.03.22
Zwei weitere Standorte für gemeinsames Feuerwehrhaus, Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Information zur planungsrechtlichen Situation
1. Einschätzung der derzeitigen Situation
Das zeitliche Ziel bis Ende 2025 ein gemeinsames FW-Haus zu errichten, gemäß dem einstimmigen GR-Beschluss vom 12.12.2018, kann aus unserer Einschätzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr erreicht werden, was wir sehr bedauern.
Nach langwierigen Diskussionen im GR, wurde mit großer Mehrheit der Standort beim Freibad beschlossen.
Es erfolgte bekanntermaßen ein Bürgerbegehren am 26.09.21, welches im Ergebnis diesen Beschluss wieder aufhob.
Dadurch ist eine völlig neue Situation entstanden.
Der zwischenzeitliche Vorstoß der Gemeindeverwaltung eine Bürgerbefragung zur Standortsuche durchzuführen, wurde vom Gemeinderat am 17.11.21 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Dazu stehen wir, da der Gemeinderat die abschließende Entscheidung am Ende doch fällen muss.
Der vorliegende Antrag von Bündnis 90/ Grünen vom 11.02.2022 hat nun wieder Bewegung in diese Thematik gebracht.
2. Beratungsunterlagen zu diesem TOP
Zur Vorbereitung auf diesen TOP bei der Gemeinderatsitzung vom 30.03.2022 gab es weder einen Beschlussvorschlag noch entsprechende Unterlagen, die uns vorab und fristgerecht zugestellt wurden, was wir in der Sitzung gerügt haben.
Es war uns deshalb auch nicht möglich, in der Sitzung auf die von Herrn Reiser vorbereitete Präsentation mit den Ausführungen zum möglichen Standort „Rothenbuckel“ und den dafür vorgesehenen Grundstücken fundiert Stellung zu beziehen.
Dass der Bürgermeister dann die Gemeinderäte aufgefordert hat, die „offenen Fragen“ im Nachgang schriftlich einzureichen, hat uns dann doch sehr verwundert.
Die von uns mündlich angesprochenen Bedenken sind dadurch begründet, dass weder fachlich bearbeitete Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Verbände vorliegen noch der Abgleich mit den Standortvoraussetzungen aus den vorliegenden feuerwehrfachlichen Gutachten gemacht wurde.
Wir weisen dabei insbesondere auf den Sachverhalt der Ein- und Ausrückezeiten hin, die einzuhalten sind, um von diesem Standort aus das gesamte Gemeindegebiet mit einem alleinigen Feuerwehrhaus abzudecken zu können.
3. Anmerkungen und Fragen zur Überprüfung der vorgeschlagen Standorte
A. Standort Rück II
Dieser Vorschlag sollte nicht weiter verfolgt werden. Auch aus unserer Einschätzung ist die benötigte Fläche als FW-Haus-Standort zu klein.
Außerdem wäre das FW-Haus unmittelbar im angrenzenden Wohngebiet gelegen, und das Ausrücken im Alarmfall wäre nur über die Erschließungsstraße zum Wohngebiet möglich. Eine direkte Eimündung sehen wir, weder in den Kreisel noch topografisch in die Stuttgarter Straße, als möglich an.
Wir sollten uns bei diesem Grundstück (ehemals geplant für ein Hotel) über eine gemeinsame Nutzung mit dem Nachbargrundstück als Projektentwicklung zum Mehrgenerationenwohnen in Verbindung mit der geplanten 6-gruppigen Kita konzentrieren. Wesentliche Vorüberlegungen dazu wurden im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses zum MGH-Projekt bereits angestellt. Wir sollten die Überlegungen dazu neu anstellen und in ein gemeinsames Projekt für beide Grundstücke einfließen lassen.
Der Auftrag an das Büro Thiele für das angestoßene VgV-Verfahren müsste daraufhin erweitert werden.
B. Standort Rothenbuckel
Wie oben schon beschrieben, sehen wir bei den noch einzuleitenden Verfahren zur Änderung des Regionalplans und des Flächennutzungsplans eine wesentliche zeitliche Verzögerung mit nicht sicherem Ausgang der Verfahren bei diesem Standort.
Wir erwarten von der Gemeindeverwaltung im Kontakt mit den zuständigen Behörden verbindliche Aussagen zur möglichen Dauer dieser noch einzuleitenden Verfahren.
Unserem Hinweis auf die bereits vorgebrachten ökologischen und landwirtschaftlichen Bedenken und Einwendungen des Regierungspräsidiums, die bereits bei den Änderungen des FNPs in 1994 vorgebracht wurden, muss nachgegangen werden. Eine aktualisierte Einschätzung des Regierungspräsidiums erwarten wir dazu.
Für die benötigten 6.000 m² werden ca. 14 Grundstücke (von der Gemeindeverwaltung angedacht: LgbNr. 2211-2240) benötigt. Diese Grundstücke sind nach unserer Kenntnis alle in privatem Eigentum. Wir erwarten zum notwendigen Erwerb dieser Grundstücke eine realistische Aussage zu den Erwerbschancen, dem dafür geschätzten Zeitraum für die Erwerbsverhandlungen und zu dem angebotenen Kaufpreis.
Bei dem Eingriff in diese landwirtschaftlich genutzte Fläche gehen wir von der Auflage für ökologische Ausgleichsmaßnahmen aus. Wo sind diese auf unserer Gemarkung überhaupt noch möglich? Wenn nicht, welche Kosten kommen beim Erwerb ökologischer Ausgleichspunkte zusätzlich auf uns zu?
Uns stellt sich auch die Frage, was mit den Flächen zwischen der Bebauung im „Neuen Heubusch“ und dem als FW-Haus vorgesehenen Grundstücken geplant ist. Dort befinden sich derzeit mehrere Pferdekoppeln mit verschiedenen Nutzern, die sich in privatem Eigentum befinden.
Einer besonderen Abklärung bedarf es mit der Straßenbaubehörde, ob überhaupt und wie der Anschluss an die L609 erfolgen kann. Die besondere Situation als Umleitungsstrecke für die BAB (U1) möchten wir dazu erwähnen.
Insgesamt ist es für uns wichtig zu erfahren, in welchem Umfang Erschließungsarbeiten und Erschließungskosten für dieses Grundstück anfallen werden.
Zum Feuerwehrgebäude selbst haben wir natürlich die berechtigte Frage nach einer aktualisierten Kostenschätzung, speziell an diesem Standort. Wir sehen dabei mit Sorge die explosionsartig gestiegenen Baukosten. Diese von uns erbetene und aktualisierte Kostenabschätzung ist auch mit der Projektion auf den zu erwartenden verzögerten Baubeginn zu erstellen.
Und nicht zuletzt sehen wir, in Kenntnis der uns vorliegenden Studien, die Erreichbarkeit für das gesamte Gemeindegebiet von diesem Standort aus als wahrscheinlich nicht mehr gegeben (10 Minuten Regelung). Welche Auswirkungen hat dies vor allem auf den Ortsteil Etzenrot und den dort geplant aufzugebenden FW-Haus-Standort?
Vor der Beantwortung dieser noch offenen Fragen für den Standort „Rothenbuckel“ sehen wir eine erneute, und hoffentlich einvernehmliche Entscheidung für einen neuen FW-Haus–Standort als nicht sinnvoll an.
Eine grundsätzliche Anmerkung möchten wir zu den in der Gemeindeverwaltung vorliegenden Überlegungen zur Sanierung FW Häuser noch anfügen:
Im IBG Projektbericht von 2018 ist von Seite 69-84 der Zustand der drei FW-Häuser beschrieben. Ebenso sind die notwendigen Handlungsempfehlungen dazu gegeben.
Als Ergänzung kann auch die Machbarkeitsstudie Feigenbutz von 18.12.2017 herangezogen werden.
Diese Empfehlungen können und müssten aus unserer Sicht zeitnah umgesetzt werden, um unserer Feuerwehr die notwendigen räumlichen Vorrausetzungen für fachgerechte und vorschriftsmäßige Einsatzmöglichkeiten zu geben. Und dies insbesondere deshalb, weil wohl, realistisch gesehen, leider noch über einige Jahre kein gemeinsam nutzbares FW-Haus zur Verfügung stehen wird.
Für diese Maßnahmen hat der Gemeinderat im HHP 2022 ff. Finanzmittel bereitgestellt.
Dafür ist seitens der Gemeindeverwaltung ein Maßnahmenkatalog (Prioritätenliste, Planung, Kosten, Ausführung) zu erstellen. Im Ergebnis können wir dann beraten und auch beschließen, welche dieser Maßnahmen kurzfristig angegangen werden müssen.
Ihre Fraktion CDU im Waldbronner Gemeinderat
Roland Bächlein, Hildegard Schottmüller, Alexander Kraft, Thomas Kunz, Joachim Lauterbach