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Neuer Standort für Feuerwehrhaus in der Diskussion

von Roland Bächlein

Feuerwehrthemen bestimmten die letzte Gemeinderatssitzung
Die Änderung der Feuerwehrsatzung musste aufgrund der pandemischen Situation vorgenommen werden, um die Durchführung von Hauptversammlungen und Wahlen in Ausnahmefällen auch in digitaler Form stattfinden können. 

Bei der Einstellung eines Gerätewartes musste vor der Ausschreibung der Stelle noch der „Sperrvermerk“, der bei der Haushaltsverabschiedung für 2022 gesetzt wurde, wieder aufgehoben werden. Die Zustimmung zu diesen beiden Tagesordnungspunkten erfolgte einstimmig.
Anders verhielt es sich bei der Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagens (ELW1) für die Feuerwehr. 

Schon bei den Haushaltsberatungen gab es Fragen zur „zwingenden Notwendigkeit“ der Beschaffung. Da der Landkreis nur ein ELW1 im Einsatzradius von 15 km bezuschusst und dieses Fahrzeug für den Unterkreis bereits für die Karlsbader Wehr beantragt wurde, wäre für uns mit keiner Bezuschussung zu rechnen, so die Auskunft der Verwaltung. Hinzu kommt, dass wir derzeit ein älteres als ELW ausgestattetes Fahrzeug haben. Die Frage der zwingenden Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung konnte nach wie vor nicht abschließend beantwortet werden. Der Bürgermeister hat daraufhin die Abstimmung zu diesem Punkt zurückgezogen und zur Klärung der noch offenen Fragen an den zuständigen Feuerwehsachbearbeiter zurückgegeben. Eine deutlich intensivere Diskussion gab es zu dem Prüfantrag von Bündnis 90/Die Grünen zu zwei weiteren Standorten für ein gemeinsames Feuerwehrhaus. Eingangs wurde von uns deutlich gerügt, dass dem Gemeinderat keinerlei Unterlagen zur Vorberatung zur Verfügung gestellt worden waren. Zu dem ersten Vorschlag mit dem Hotelgrundstück im Rück II, das nicht weiterverfolgt wird, gab es seitens der Verwaltung die deutliche Aussage: Das Grundstück sei erheblich zu klein für den Neubau eines FW-Hausesi. Der vorhandenen Grundstücksgröße von ca. 3.600m² stehe ein Bedarf für das FW-Haus von ca. 6.000m²entgegen. Dem wurde auch nicht widersprochen. Für uns wäre zusätzlich die unmittelbare Angrenzung an die gerade entstehende massive Wohnbebauung absolut unverträglich gewesen.

Bei der Präsentation des zweiten Standortes „Rothenbuckel“ von Klaus Reiser vom Technischen Amt konnten einige der offenen Fragen nicht beantwortet werden. Eine spontane Aussage, geschweige denn eine Entscheidung von uns Gemeinderäten konnte somit auch nicht erwartet werden, zumal die Verwaltung keine Beschlussvorlage zur vorherige Beratung geliefert hatte. Der vorgeschlagene Standort „Rothenbuckel“ liegt am Ortsausgang von Busenbach zwischen der Bebauung „Neuer Heubusch“ und dem Wasserhochbehälter. Neben den planungsrechtlichen und ökologischen Fragen, die wir gestellt haben, gab es auch Fragen zur Erschließung in die L609, zum Grundstückserwerb (Erwerbschancen und Erwerbskosten) und auch zum zeitlichen Planungshorizont.

Da die Gemeindeverwaltung dazu keine verbindlichen Antworten geben konnte, wurden wir vom Bürgermeister aufgefordert, zur der Standortplanung Stellung zu nehmen bzw. unsere Fragen zur Beantwortung an die Gemeindeverwaltung einzureichen. Das haben wir inzwischen pflichtgemäß auch getan.

Die CDU-Gemeinderatsfraktion wünscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes Osterfest.